Nicht nur Glanz in Blochers Bilanz

Der Rückblick von Christoph Blocher (SVP) am Jahresende zeigte, dass er in den letzten vier Jahren sicher nicht faul war. Er betonte auch selber, er hätte viel erreicht. Es soll nun aber nicht seine Bescheidenheit überprüft werden, sondern ob er tatsächlich alle seine Hausaufgaben gemacht hat, und ob er sie selber gemacht hat. Ich erwähne nur einzelne Themen aus seinem Verantwortungsbereich, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Die Internet-Kriminalität ist ein zunehmendes Problem, das gerade auch für jüngere Menschen sehr wichtig ist. Blocher hielt es nicht für nötig, entschiedene Schritte zu tun. Nach seiner Auffassung sind wahrscheinlich die Eltern selber schuld, wenn etwas schief geht. Parallelimporte, gerade auch zum Nutzen der Bauern, wurden massgeblich „dank“ dem Einfluss von Blocher weiterhin verhindert. Zweifellos aus idealistischen Motiven, oder könnte es sein, dass die chemische Industrie, z.B. die Emser Werke, dadurch Vorteile verloren hätte? Das Thema Suizidbegleitung harrt, gerade auch auf eidgenössischer Ebene, einer sauberen Regelung. Auch das hielt Blocher für überflüssig.

Die Kantone sollen sich doch selber damit herumschlagen.
Bemerkenswert ist auch, was im Rückblick nicht gesagt worden ist. So ist etwa die Verschärfung des Asylrechts bereits von seiner Vorgängerin, Ruth Metzler (CVP), aufgegleist worden. Bekanntlich wurde sie ja ebenso demokratisch wie Blocher nicht mehr in den Bundesrat gewählt. Was wir auch vermissen, ist eine klare Stellungnahme -gerade auch von ihm als profiliertestem Kopf der SVP- gegen die unsäglichen Drohungen und Repressalien gegen die neue, von der Bundesversammlung gewählte Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf (SVP).
Und schliesslich muss festgestellt werden, dass Blocher innerhalb und ausserhalb des Bundesrates Kompetenzen beansprucht hat, die in unserem Staatswesen nirgends vorgesehen sind, etwa Massregelung der Justiz oder absoluter Führungsanspruch. Dass ein solcher Machtanspruch in der Schweiz nicht erwünscht ist, kann durch eine Menge von Zitaten belegt werden. So schreibt z.B. Prof. Eduard Stäuble (alles andere als ein Linker), schon 1848 habe man einen Staatspräsidenten vermeiden wollen. Und ebenso verhinderte man, dass der Bundespräsident zu grosse Kompetenzen erhielt. Schon damals wollte man eine „Annäherung an die Monarchie oder Diktatur“ vermeiden.
Wir dürfen dem Schweizer Parlament dankbar sein, dass es dieses grundlegende Element bestätigt und damit zu Bescheidenheit gemahnt hat.

Patrick Hächler, Kantonsrat CVP, Gossau


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