 |
Die Volksinitiative für halbstündliche Zugverbindungen wird von gewissen Kreisen als überrissen oder als Zwängerei abgestempelt. Sind diese Vorwürfe berechtigt? Bereits in den 1990er Jahren wurde ein grosser Teil des kantonalen Bahnnetzes im Halbstundentakt bedient. Dies mit dem Zweck, attraktive Angebote zu realisieren, die zum Umsteigen einladen. Der Erfolg ist eindeutig. Wenn nun viele Jahre später ein paar Randregionen auf dasselbe pochen, so ist dies sehr berechtigt. Ausserdem bewegen sich die Kosten – sofern ein leicht hinkender Halbstundentakt eingeführt wird – im Bereich von wenigen Prozenten der Investitionen, die im Bahnbereich insgesamt anstehen. Von überrissenen Forderungen kann nicht die Rede sein. Allerdings beträgt die Wartezeit bis zu deren Umsetzung eher zwanzig als zehn Jahre. Denn offiziell kann die gewünschte Zugsdichte erst dann realisiert werden, wenn der Engpass zwischen Zürich und Winterthur beseitigt ist. Das wird mindestens bis zum Jahr 2018 dauern. Wenn man nun aber weiss, dass der Bund seinen finanziellen Verpflichtungen bezüglich unserer kantonalen Grossprojekte (zum Beispiel Bahnhof Löwenstrasse) nicht nachkommen kann oder will und der Kanton Zürich schon jetzt in beträchtlicher Höhe vorfinanzieren muss, dann kann man realistischerweise nochmals fünf oder zehn Jahre dazuzählen. Somit wird dann vielleicht am 10. Dezember 2026 das ganze kantonale Bahnnetz halbstündlich bedient. Was die Regierung anbietet, entspricht daher nicht einmal der berühmten Taube, sondern bloss dem Spatzen auf dem Dach! Die Initiative verdient somit die Solidarität der ganzen Kantonsbevölkerung, also ein Ja. Patrick Hächler, CVP-Kantonsrat, Gossau
|
 |